• DE
  • Brauerei Becker GmbH - Karlsbergstraße 62, 66424 Homburg, Germany

Company Information

Company registration number
HRB13071 SAARBRÜCKEN
Company Status
CLOSED
Country
Germany
Registered Address
Karlsbergstraße 62
66424 Homburg
Karlsbergstraße 62, 66424 Homburg DE

Company Details

Type of Business
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Incorporated
2002-07-15
Dissolved on
2016-03-17

Ownership

Share Capital
500.000,00 EUR

Jurisdiction Particularities

Court
DE/Saarbrücken
Previous Names
Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft| Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Brauerei Becker GmbH Company Description

Brauerei Becker GmbH is a Gesellschaft mit beschränkter Haftung registered in Germany with the Company reg no HRB13071 SAARBRÜCKEN. Its current trading status is "closed". It was registered 2002-07-15. It was previously called Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft| Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft. It can be contacted at Karlsbergstraße 62 .
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Announcements from the Handelsregister

  • 2016-03-17 Modification
    • HRB *: Brauerei Becker GmbH, Homburg, Karlsbergstraße *, * Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Karlsberg Brauerei GmbH (HRB *) wurde am *.*.* im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * Satz * UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB *) am *.*.* abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung zum *.*.* beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § * des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 2016-03-17 Striking off
      • HRB *: Brauerei Becker GmbH, Homburg, Karlsbergstraße *, * Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Karlsberg Brauerei GmbH (HRB *) wurde am *.*.* im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * Satz * UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB *) am *.*.* abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung zum *.*.* beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § * des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 2016-03-17 Striking off
      • Löschung · Verschmelzung: Amtsgericht Homburg HRB *
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